Justiz · Granatenverletzung in LensFortlaufendes Thema · Bericht 2 von 2

Ein Schüler in Lens verlor seine Hand. Frankreichs Granatenpause lässt die entscheidenden Fragen offen

Die Amputation der linken Hand eines 15-Jährigen hat die Polizeipraxis bei Protesten an französischen Schulen verändert. Neue Aufnahmen liefern zusätzliche Belege, weisen aber weder ein Aufheben der Granate nach noch identifizieren sie die Munition oder klären die Verantwortung.

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Die Amputation der linken Hand eines 15-Jährigen hat die Polizeipraxis bei Protesten an französischen Schulen verändert. Neue Aufnahmen liefern zusätzliche Belege, weisen aber weder ein Aufheben der Granate nach noch identifizieren sie die Munition oder klären die Verantwortung.

Inzwischen gesichert

  • Die linke Hand des Schülers wurde amputiert, am 7. Oktober lag er weiterhin im Krankenhaus, und die Einschränkung des Granateneinsatzes im Rahmen der Proteste an Gymnasien wurde bestätigt.

Ein 15-jähriger Schüler in Lens hat seine linke Hand verloren. Chirurgen amputierten sie nach der Explosion einer Granate vor seiner Schule am 5. Oktober; an seiner rechten Hand war eine Transplantation nötig, außerdem erlitt er Verletzungen im Gesicht und am Brustkorb. Am 7. Oktober lag er weiterhin im Krankenhaus. Was die Ermittler letztlich auch über die Explosion feststellen mögen: Die dauerhafte Verletzung steht bereits fest. 170 154

Seine Mutter wies die Erklärung zurück, er habe die Granate aufgehoben, und kündigte an, binnen weniger Stunden Anzeige zu erstatten. Am 7. Oktober sagte sie gegenüber BFMTV in Übersetzung: „Sie haben ihm das Leben gestohlen.“ Ihre Darstellung ist kein Ermittlungsergebnis. Doch auch die Erklärung, er habe die Granate aufgehoben, ist keines; sie hat sich deutlich weiter verbreitet, als es die Belege rechtfertigen. 154

Frankreich hat den Einsatz einer Fähigkeit zum Abfeuern von Blendgranaten bei Protesten an Gymnasien vorläufig ausgesetzt, bis die Umstände geklärt sind. Die Einschränkung hat kein festes Enddatum, ist aber kein allgemeines Verbot von Polizeigranaten. Welche Munition genau verantwortlich war, wie der Junge seine Hand vor der Explosion bewegte und ob der konkrete Polizeischuss rechtmäßig war, ist weiterhin ungeklärt. 123 135 108

Am 1. Oktober berichtete HeyDay News über zunehmende Schulblockaden, Brände und Ermittlungen wegen möglicher Polizeigewalt. Die Verletzung in Lens ereignete sich danach, am Montag, dem 5. Oktober. Am 6. Oktober folgte eine polizeiliche Anweisung, und Innenminister Laurent Nuñez erläuterte die Aussetzung am 7. Oktober öffentlich. Es handelt sich um eine neue dauerhafte Verletzung und eine konkrete Änderung der Polizeipraxis – nicht um eine weitere Aktualisierung der früheren landesweiten Festnahmezahlen.

Was vor der Schule geschah

Präfekt François-Xavier Lauch datierte die Verletzung auf etwa 10:30 Uhr Ortszeit vor dem Lycée professionnel Auguste-Béhal in Lens im Département Pas-de-Calais. Dort hatten sich etwa 200–250 Schüler versammelt. Seiner Darstellung zufolge wurden Steine, Feuerwerkskörper und Mörser gegen die örtliche Polizei geworfen, woraufhin eine Kompanie der CRS-Bereitschaftspolizei eingesetzt wurde. Das belegt die Darstellung der Behörden zur Konfrontation, nicht, dass alle Schüler etwas geworfen hätten oder der verletzte Junge es getan hätte. 115 107

Der Junge lebt im nahe gelegenen Wingles und wurde zur Behandlung nach Lille gebracht. Am Abend des 6. Oktober schilderte der Bürgermeister von Wingles, Sébastien Messent, seine Operation, die Amputation der linken Hand, die Transplantation an der rechten Hand und weitere Verletzungen; er sagte, der Junge sei sediert und schlafe viel. Lauchs anfängliche Aussage, sein Leben sei nicht in Gefahr, sollte nicht mit einer beruhigenden Prognose zu seiner Behinderung oder den übrigen Verletzungen verwechselt werden. Eine öffentlich zugängliche Krankenakte, ein Entlassungstermin oder eine detaillierte Einschätzung der Rehabilitation liegen nicht vor. 170 107

Einige Berichte stellten die Verletzung falsch dar. In seiner Sendung vom 6. Oktober beschrieb FRANCE 24 English, dass der Junge nach dem Aufheben beide Hände verloren habe; der erste BBC-Bericht vom 5. Oktober nannte eine Hand und konkurrierende Erklärungen. Der spätere Bericht über die Operation bestätigt eine Amputation der linken Hand, nicht beider Hände. CNN berichtete am 6. Oktober, der Junge habe nach einem versuchten Aufheben die Gebrauchsfähigkeit einer Hand verloren; NBC News ließ an diesem Tag ausdrücklich offen, ob die Granate ihn traf oder nach dem Aufheben explodierte. Der Verlust der Gebrauchsfähigkeit verharmlost die bestätigte Amputation; dass er die Granate aufgehoben hat, ist weiterhin unbewiesen. 14 1 170 10 22

Der Streit begann mit frühen Darstellungen aus Polizeigewerkschaftskreisen. AFP berichtete unter Berufung auf eine Gewerkschaftsquelle, der Junge habe offenbar eine von der Bereitschaftspolizei abgefeuerte Sting-Ball-Granate aufgehoben. Ein Mädchen, das nach eigenen Angaben in seiner Nähe war, sagte La Voix du Nord, er habe sie weder aufgehoben noch aufgefangen. Am 5. Oktober ließ der Staatsanwalt von Béthune, Étienne Thieffry, ausdrücklich offen, ob der Junge eine Granate aufgenommen hatte, die in seiner Hand explodierte, oder ob sie auf ihm landete. 1 119

Am Abend des 6. Oktober legte Thieffry eine vorläufige Abfolge aus Sicht der Polizei dar: Aufforderungen, sich zu zerstreuen, gegen CRS-Beamte gerichtete Wurfgeschosse, brennende Mülltonnen, Tränengasgranaten und anschließend mindestens eine Blendgranate. Diese Rekonstruktion identifiziert weder das Gerät, das die Verletzung verursachte, noch klärt sie dessen Flugbahn. Ebenso wenig beantwortet sie, ob dieser konkrete Gewalteinsatz genehmigt und verhältnismäßig war. 171 170

Ein Video mit einer fehlenden Passage

Amateuraufnahmen, die franceinfo verifiziert und am 7. Oktober um 17:16 Uhr veröffentlicht hat, liefern zusätzliche Belege, aber kein Urteil. Auf einem Parkplatz landet eine Granate vor den Füßen zweier Jugendlicher; dahinter steht eine Reihe CRS-Beamter. Ein dritter Jugendlicher aus einer Gruppe von etwa fünfzehn Personen, die sich offenbar entfernt, beugt sich mit ausgestreckter Hand nach vorn in ihre Richtung. 108

Dann ist er für einige Sekunden nicht mehr im Bild. Eine Detonation ist zu hören, anschließend sieht man ihn mit den anderen davonlaufen. Die sichtbaren Bilder zeigen nicht, dass er die Granate in die Hand nimmt. Die Sequenz stellt die Erklärung infrage, die Granate sei direkt auf seiner Hand gelandet; wegen der fehlenden Bildpassage lässt sich jedoch nicht nachweisen, was seine Hand vor der Explosion tat. Sich zu einer Granate hinunterzubeugen und sie sichtbar aufzuheben, sind zwei unterschiedliche Beobachtungen. 108

Franceinfo berichtete am 7. Oktober, dass die Ermittler der IGPN das Video noch nicht besaßen. Culture Infos zufolge prüften die Ermittler es. Ob das Material formell eingegangen ist, steht daher nicht fest; laut der direkt beschriebenen Darstellung von franceinfo hatten die Bilder die Ermittler zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht erreicht. Der Junge sollte sehr bald befragt werden; ein Termin wurde nicht genannt. 108 111

Die IGPN – die Inspection générale de la Police nationale, Frankreichs nationale Polizeiaufsichtsbehörde – ermittelt wegen des Verdachts auf Gewalt, die zu einer dauerhaften Behinderung oder Verstümmelung geführt hat. Stand 7. Oktober war der CRS-Beamte, der zum fraglichen Zeitpunkt den Granatwerfer hielt, als Zeuge vernommen worden. Er war grundsätzlich zu dessen Einsatz befugt; die Ermittler mussten noch klären, ob allein er eine Blendgranate abgefeuert hatte und ob der konkrete Schuss genehmigt, verhältnismäßig und rechtmäßig war. 108 110

Der BBC-Bericht vom 6. Oktober erweckte den Eindruck, ein Beamter sei bereits speziell wegen des Vorfalls in Lens angeklagt worden. Der später festgestellte Stand in Lens ist eine Zeugenvernehmung, keine Anklage. Berichte über einen Beamten, gegen den ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, betrafen die Verletzung eines anderen Schülers in Saint-Ouen-l’Aumône. Weder die Eröffnung der Ermittlungen in Lens noch die Außerdienststellung einer Waffe beweist eine Straftat. 18 108 146

Eine tatsächliche Einschränkung, kein pauschales Verbot

Actu17 berichtete, dass eine Anweisung des nationalen Polizeidirektors Louis Laugier vom 6. Oktober den Einsatz der „la grenade ASSD (marque Alsetex) projetée par lanceur“ – einer mit einem Werfer abgefeuerten Alsetex-ASSD-Granate – ausschließlich im Rahmen der Protestbewegung an Gymnasien aussetzte, bis die Umstände in Lens geklärt seien. Der Wortlaut wurde mehrfach berichtet, doch ein öffentliches Faksimile des Telegramms wurde nicht verifiziert. 135 133

Am 7. Oktober bestätigte Nuñez bei RTL die auf die Protestbewegung beschränkte, an Bedingungen geknüpfte Pause. Er sprach von einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass eine Blendgranate im Spiel war, nicht von einer endgültigen Identifizierung. Franceinfo berichtete, die Aussetzung sei nach Emmanuel Macrons Bitte im Anschluss an die Kabinettssitzung am Dienstag erfolgt. Tränengas und andere Munition fallen nicht unter den ausdrücklich genannten Geltungsbereich der Einschränkung. 123 130

Auch bei der Bezeichnung der Waffe ist Vorsicht geboten. Die in der Anweisung genannte, mit einem Werfer abgefeuerte „ASSD“ widerspricht der Fachbeschreibung von Maintien de l’ordre, wonach Alsetex’ ASSD ausschließlich von Hand geworfen wird und kein Tränengas enthält. Le Monde bezeichnete die am 7. Oktober ausgesetzte Werfermunition als EF-SON, die mit dem Cobra-Werfer verwendet wird. ASSD, EF-SON, die Tränengas enthaltende GM2L und Gummigeschoss-Granaten zur Abwehr von Umzingelungen sind keine austauschbaren Bezeichnungen. Aus den öffentlich bekannten Informationen geht weder hervor, wie dieser Namenswiderspruch zu erklären ist, noch welches Modell den Jungen verletzte. 135 152 149 129

Technische Angaben zur Munition veranschaulichen die Gefahr, nicht aber die Explosion in Lens. RTL wiederholt eine Fachbeschreibung der ASSD, der zufolge sie in 10 Metern Entfernung etwa 160 Dezibel erreicht und eine Verzögerung von ungefähr 1.5 Sekunden hat. Derselbe Geräuschpegel wird für die EF-SON angegeben; ihre berichtete Reichweite von etwa 80 Metern bei einem Abschusswinkel von 45 Grad bezieht sich auf diese Werfermunition, nicht auf eine von Hand geworfene ASSD. Keine dieser Zahlen identifiziert die Munition oder gibt die Schussdistanz in Lens an. In diesen Beschreibungen werden schwere Hörschäden und Splitter als bekannte Gefahren dokumentiert. „Nicht tödlich“ bedeutet nicht, dass dauerhafte Verletzungen ausgeschlossen sind. 129 152 150

Menschenrechtsorganisationen stellen die Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes gegen jugendliche Demonstrierende infrage; Polizeigewerkschaften argumentieren, dass Beamte bei Konfrontationen mit Gewalt weniger tödliche Einsatzmittel benötigen. Berichte über geworfene Gegenstände und Warnungen müssen untersucht werden. Sie machen die Verletzung dieses Jungen weder unvermeidbar noch entschuldigen sie sie im Voraus oder belegen eine strafrechtliche Verurteilung. 4

Am Lycée Auguste-Béhal begannen am 5. Oktober der Fernunterricht und die Einrichtung einer eigenen Zuhörer-Hotline. Am 7. Oktober wurde der Unterricht für Abschlussklassen und Schüler in post-baccalauréat-Ausbildung teilweise wieder aufgenommen. Am Morgen traf die Rektorin der Akademie Lille, Sophie Béjean, rund 200 Schüler und ihre Lehrkräfte und versprach weitere Gesprächsrunden sowie eine Rückkehr in einigen Wochen oder Monaten – aber keinen festen Termin. Die Forderungen der Schüler nach Lehrkräften, Vertretungen, Unterrichtsmaterial und instand gehaltenen Gebäuden erklären die Blockaden; sie erklären nicht die Verletzung durch die Granate. 107 189 188 13

Bekannt

  • Die linke Hand des Schülers wurde amputiert, am 7. Oktober lag er weiterhin im Krankenhaus, und die Einschränkung des Granateneinsatzes im Rahmen der Proteste an Gymnasien wurde bestätigt. 170154123

Unbekannt

  • Welche Munition genau verwendet wurde, welche entscheidende Bewegung die Hand machte, die Flugbahn und die Verantwortung sind weiterhin ungeklärt. Es ist nicht bestätigt, dass die Mutter die angekündigte Anzeige tatsächlich eingereicht hat.

Als Nächstes

  • Verfolgen Sie das erwartete Gespräch mit dem Schüler, den Eingang des Videos bei den Ermittlern, die Einreichung der Anzeige und mögliche Änderungen der Einschränkung. Weder ein Abschlussdatum für die Ermittlungen noch ein Datum für die Aufhebung der Einschränkung wurde bekannt gegeben.

Quellen und ergänzendes Hintergrundmaterial

Wie ausgestrahlt 29 Zeilen
  1. On October 1, we reported police-force inquiries. Now a pupil has lost his left hand. France has withdrawn a stun-grenade capability from high-school protests while investigators establish what happened.
  2. The restriction has no fixed end date, but it is not a general ban on police grenades. What can the evidence establish about the injury—and what remains unresolved about the police shot?
  3. A 15-year-old was injured outside Lycée professionnel Auguste-Béhal in Lens, in northern France. He lives in nearby Wingles and was taken to Lille for treatment after the explosion on October 5.
  4. The injury occurred at about 10:30 local time, with approximately 200 to 250 pupils gathered. The initial deployment account describes stones, fireworks and mortars thrown at local police, followed by a company of CRS riot police. That does not establish that every pupil threw anything, or that the injured boy did.
  5. The pupils' demands concern more teachers, replacement cover, adequate supplies, maintained buildings and less crowded classrooms. Those grievances explain the school blockades. They cannot establish how a grenade caused this pupil's injury.
  6. The boy lost one hand, his left—not both hands. The subsequent amputation also means describing the injury simply as lost use of a hand understates the permanent disability.
  7. He underwent surgery on October 5, received a graft to his right hand, and had wounds to his face and thorax. He was sedated and sleeping extensively afterward, and remained hospitalised on October 7.
  8. His life was initially described as not in danger. That does not diminish the permanent disability or establish a prognosis for his other injuries. No public medical record, verified rehabilitation plan, discharge date or detailed long-term recovery assessment has been established.
  9. His mother rejects the pickup explanation and argues that action came only after her son lost his hand. On October 7, she announced that she would file a complaint within hours. Completion of that filing is not established.
  10. No complaint had yet been filed by the evening of October 6. The next day's announcement changes the family's stated next step; it does not prove that a formal complaint was subsequently lodged.
  11. Neither a pickup nor an intention to throw the grenade back has been established. A nearby witness rejected both pickup and catching it. Competing explanations also describe a projectile fired toward him or landing on him.
  12. The preliminary reconstruction identifies warnings to disperse, projectiles directed at CRS officers and burning bins. Police used tear-gas grenades, followed by at least one stun grenade. It does not identify the device that caused the hand injury.
  13. The precise trajectory and the legality of that particular use of force remain unresolved. The inquiry initially left open whether the boy recovered a grenade that exploded in his hand or whether one landed on him.
  14. Authenticated amateur footage published on October 7 at 17:16 shows a grenade landing on the ground at two teenagers' feet in a car park. A third teenager bends toward it with a hand extended. The visible frames do not show pickup.
  15. A CRS line is visible behind them. The third teenager is among about fifteen apparently moving away. He leaves the frame for a few seconds, a detonation is heard, and he is then seen running with the others. The sequence challenges the explanation that the grenade landed directly on his hand, but the missing view prevents it from proving what his hand did before the explosion.
  16. Investigators' formal receipt of the footage remains unsettled. The directly described position at publication was that the images had not yet reached them. The boy was expected to be interviewed very soon, but no exact date was announced.
  17. The police watchdog, IGPN, is investigating suspected violence causing permanent disability or mutilation. As of October 7, the CRS officer holding the launcher at the relevant moment had been interviewed as a witness. No Lens-specific charge is established.
  18. The officer was authorised to use the launcher. That general authorisation does not determine whether this shot was authorised, proportionate and legitimate. Investigators still need to establish whether he was the only officer to launch a stun grenade. A separate officer's formal investigation concerned another pupil's injury in Saint-Ouen-l'Aumône, not this Lens case. Opening the Lens inquiry does not prove an offence.
  19. The suspension applies only to the high-school protest movement, until the Lens circumstances are clarified. Tear gas and other munitions remain outside its stated scope. The order followed Emmanuel Macron's request after the October 6 government meeting.
  20. The reported instruction names an Alsetex ASSD grenade projected by launcher. That designation conflicts with technical descriptions of ASSD as hand-thrown only. A public facsimile of the instruction has not been verified, and the naming discrepancy remains unresolved.
  21. ASSD, EF-SON, GM2L and rubber-pellet anti-encirclement grenades are not interchangeable names. Earlier explanations suggested GM2L or an anti-encirclement grenade; one witness described an explosion consistent with GM2L. The minister described a strong possibility of a stun grenade—not definitive identification of the model responsible.
  22. The ASSD description gives approximately 160 decibels at 10 metres and a delay of about 1.5 seconds, intended to prevent pickup. The same sound level is reported for EF-SON. It cannot identify which device exploded at Lens.
  23. The hand-thrown ASSD is described as replacing hand-thrown GM2L after that use was prohibited in July 2021 because of danger to officers. GM2L contains tear gas; this ASSD description does not. The alternative launcher-round description identifies EF-SON, approximately 40 millimetres, used with the Cobra launcher and in service from summer 2025.
  24. The approximately 80-metre range at 45 degrees, with a precision margin of about 20 metres, belongs to the EF-SON description—not hand-thrown ASSD. It is not evidence of the distance of the Lens shot.
  25. These are secondary specifications, not independently extracted manufacturer tests or measurements of the explosion. Serious auditory injury and fragments are identified hazards, but the public material does not establish fragment characteristics or wound distances. Calling a weapon non-lethal does not mean it cannot cause permanent injury.
  26. Auguste-Béhal switched to distance learning and opened a dedicated listening line staffed by education professionals on October 5. A partial return was scheduled for October 7 at 10:00, following discussion with some pupils, for final-year and post-baccalaureate students.
  27. That morning, Lille academy rector Sophie Béjean met approximately 200 pupils and their teachers for a discussion requested by the education minister. She announced further listening and school-democracy sessions, and a return in a few weeks or months—not a fixed appointment. The visit did not settle pupils' anger or explain their classmate's injury.
  28. The answer is a permanent injury, a limited restriction and an unfinished investigation. Rights groups question proportionality; police unions defend less-lethal options against violent confrontations. Neither position supplies the missing evidence about this boy or establishes an officer's responsibility.
  29. The boy's anticipated interview, complete imagery and police deployment record remain consequential evidence. No inquiry completion date or fixed date for lifting the restriction has been announced. The family's complaint still requires confirmation. The boy's left-hand amputation is permanent.

Quellen

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